Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 31/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 BGB, § 1004 BGB, § 22 KunstUrhG, § 23 Abs 1 KunstUrhG
Persönlichkeitsverletzende Bildberichterstattung: Zeitliche Beschränkung des Veröffentlichungsinteresses über private Lebensumstände - debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 § 1004; KUG § 22
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung von Fotos einer Person der Zeitgeschichte, die bewusst an die Öffentlichkeit tritt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Veröffentlichung eines Bildes unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Rahmen einer zulässigen Berichterstattung; Konkludente nachträgliche Einwilligung durch bewusstes Auftreten in der Öffentlichkeit
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 03.04.2003 - 3 O 356/02
- OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 31/03
Papierfundstellen
- ZUM 2005, 894
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03
Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 31/03
Auch wer bewusst an die Öffentlichkeit tritt, muss nicht hinnehmen, dass eine im Grundsatz zulässige Berichterstattung über ihn mit Fotos bebildert wird, die der Öffentlichkeit zunächst nur unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts zugänglich gemacht werden konnten (im Anschluss an BGH NJW 2005, 594).Diesem Interesse kann ausreichend dadurch Rechnung getragen werden, dass zulässig zu veröffentlichendes Bildmaterial aus neuer Zeit verwendet wird (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03 = NJW 05, 594).
- OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 6/03
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 31/03
Davon ist der Senat auch in den bislang entschiedenen Parallelverfahren ausgegangen (Senatsurteil vom 02.09.2003, Az.: 11 U 6/2003). - OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 12/03
Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung von Fotografien; Recht am eigenen Bild
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 31/03
Die Beklagte zeigt keine neuen Gesichtspunkte auf, die zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen könnten (vgl. auch die Entscheidung des Senats 11 U 12/03 vom heutigen Tag).
- OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 12/03
Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung von Fotografien; Recht am eigenen Bild
Wie der Senat schon in den Parallelverfahren entschieden hat (Senatsurteile vom 02.09.2003 - Az. 11 U 6/03; 11 U 31/03 vom heutigen Tag) ist oder war die Klägerin nicht relative Person der Zeitgeschichte. - OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 30/03
Bildunterschriften verbotener Bildveröffentlichungen: Wegfall der …
Zwar muss die Klägerin - wie der Senat mehrfach entschieden hat ( Urteile vom 26.07.2005 Az: 11 U 12/03; 11 U 13/03; 11 U 31/03) - eine Bild-Berichterstattung über ihre Affäre mit Herrn C grundsätzlich nicht hinnehmen.